Die Ortsgemeinde Maseltrangen wird durch die Bürgerinnen und Bürger von Maseltrangen gebildet, welche in der politischen Gemeinde Schänis wohnhaft sind. Oberstes Organ ist die Bürgerschaft. Sie berät und beschliesst an der Bürgerversammlung, soweit nicht Urnenabstimmung vorgeschrieben ist.
Informationen zur Urnenabstimmung über die Geschäfte der Bürgerversammlung
Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie hat der Regierungsrat des Kantons St. Gallen den Gemeinden mit einer dringlichen Verordnung die Möglichkeit eröffnet, die vorgesehenen Geschäfte der Bürgerversammlung 2021 mit einer Urnenabstimmung zu beschliessen.
Gestützt auf diese Verordnung hat der Ortsverwaltungsrat der Ortsgemeinde Maseltrangen entschieden, die Bürgerversammlung vom 6. März 2021 abzusagen und am 11. April 2021 über folgende Geschäfte an der Urne abstimmen zu lassen:
Die Abstimmungsunterlagen inkl. Jahresrechnung 2020 und Budget 2021 werden allen Stimmberechtigten bis spätestens am 19. März 2021 zugestellt. Fehlendes Stimmmaterial kann bei der Aktuarin Madlen Parli nachbestellt werden.